DSGVO
1. Zweck und Geltungsbereich
Diese Richtlinie erläutert, unter welchen Voraussetzungen die Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union (DSGVO/GDPR) auf die Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit unserem Online-Shop anwendbar sein kann.
Ob die DSGVO gilt, richtet sich insbesondere nach Artikel 3 DSGVO und den tatsächlichen Umständen der jeweiligen Datenverarbeitung. Sie kann unter anderem anwendbar sein, wenn die Verarbeitung im Zusammenhang mit einer Niederlassung in der Europäischen Union steht oder wenn ein Unternehmen ausserhalb der EU Waren oder Dienstleistungen gezielt Personen in der EU anbietet oder deren Verhalten dort beobachtet.
Die blosse Erreichbarkeit unserer Website aus der EU begründet für sich allein noch keine Anwendbarkeit der DSGVO. Massgeblich sind die tatsächliche Geschäftstätigkeit und die konkreten Verarbeitungsvorgänge.
2. Verhältnis zum Schweizer Datenschutzrecht
Für die Bearbeitung von Personendaten mit Bezug zur Schweiz sind insbesondere das Schweizer Datenschutzgesetz (DSG/FADP) und die Datenschutzverordnung (DSV) massgeblich. Diese Vorschriften bilden einen eigenständigen Rechtsrahmen.
Die DSGVO gilt nicht allein deshalb, weil unser Online-Shop Kundinnen und Kunden in der Schweiz bedient. Sind ihre gesetzlichen Voraussetzungen im Einzelfall erfüllt, können die DSGVO und das Schweizer Datenschutzrecht nebeneinander anwendbar sein.
Ob eine Pflicht zur Benennung einer Vertretung in der Schweiz besteht, ist gesondert anhand der Voraussetzungen von Artikel 14 DSG zu prüfen. Eine solche Vertretung ist nicht mit einem Vertreter in der Europäischen Union gleichzusetzen.
3. Datenschutzgrundsätze
Soweit die DSGVO anwendbar ist, sind insbesondere folgende Grundsätze zu beachten:
- Rechtmässigkeit und Transparenz: Personenbezogene Daten werden nach den geltenden gesetzlichen Anforderungen und nachvollziehbar verarbeitet.
- Zweckbindung: Daten werden grundsätzlich nur für festgelegte und rechtmässige Zwecke verarbeitet.
- Datenminimierung und Richtigkeit: Die Verarbeitung wird auf erforderliche Daten beschränkt; Daten sollen sachlich richtig und erforderlichenfalls aktuell sein.
- Speicherbegrenzung: Daten werden nicht länger als erforderlich gespeichert, sofern keine gesetzlichen oder sonstigen zulässigen Gründe für eine längere Aufbewahrung bestehen.
- Integrität und Vertraulichkeit: Personenbezogene Daten sind durch angemessene Massnahmen vor unbefugtem Zugriff, Verlust und unzulässiger Verarbeitung zu schützen.
- Rechenschaftspflicht: Soweit gesetzlich vorgeschrieben, muss die Einhaltung der Datenschutzanforderungen nachgewiesen werden können.
Die konkreten Pflichten richten sich nach der jeweils anwendbaren Rechtslage und den tatsächlichen Verarbeitungsvorgängen. Diese Richtlinie stellt keine Bestätigung einer bestimmten Zertifizierung, Prüfung oder bereits durchgeführten Compliance-Massnahme dar.
4. Rechte betroffener Personen nach der DSGVO
Soweit die DSGVO auf die jeweilige Verarbeitung anwendbar ist, können betroffene Personen nach Massgabe der gesetzlichen Voraussetzungen insbesondere folgende Rechte haben:
- Auskunft: Auskunft über die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten und Zugang zu diesen Daten zu verlangen.
- Berichtigung: Unrichtige Daten berichtigen und unvollständige Daten ergänzen zu lassen.
- Löschung: Unter den gesetzlichen Voraussetzungen die Löschung ihrer Daten zu verlangen.
- Einschränkung der Verarbeitung: In den gesetzlich vorgesehenen Fällen eine Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen.
- Datenübertragbarkeit: Bestimmte bereitgestellte Daten unter den gesetzlichen Voraussetzungen in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten oder übertragen zu lassen.
- Widerspruch: Unter den Voraussetzungen von Artikel 21 DSGVO bestimmten Verarbeitungen zu widersprechen. Bei Direktwerbung gelten besondere Widerspruchsrechte.
- Widerruf einer Einwilligung: Eine Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen, sofern die Verarbeitung auf dieser Einwilligung beruht.
- Rechte bei automatisierten Entscheidungen: Die Rechte nach Artikel 22 DSGVO geltend zu machen, soweit dessen Voraussetzungen erfüllt sind.
- Beschwerde: Unter den gesetzlichen Voraussetzungen eine Beschwerde bei einer zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde einzureichen.
Die genannten Rechte gelten nicht uneingeschränkt. Ihre Anwendbarkeit und ihr Umfang hängen unter anderem von der jeweiligen Verarbeitung und den gesetzlichen Voraussetzungen und Ausnahmen ab. Die Rechtmässigkeit einer Verarbeitung vor dem Widerruf einer Einwilligung bleibt davon unberührt.
5. Datenschutzbeauftragter und EU-Vertreter
Ein Datenschutzbeauftragter und ein Vertreter in der Europäischen Union erfüllen unterschiedliche Funktionen. Ob ein Datenschutzbeauftragter nach Artikel 37 DSGVO benannt werden muss oder ein EU-Vertreter nach Artikel 27 DSGVO erforderlich ist, richtet sich nach den jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen und den tatsächlichen Umständen.
Auf Grundlage der hier angegebenen Website-Informationen lässt sich nicht abschliessend feststellen, ob eine entsprechende Verpflichtung besteht. Diese Richtlinie bestätigt daher weder die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten noch die Benennung eines EU-Vertreters.
6. Internationale Datenübermittlungen
Soweit personenbezogene Daten ins Ausland übermittelt werden, sind die jeweils anwendbaren gesetzlichen Anforderungen zu beachten. Bei Anwendbarkeit der DSGVO richtet sich die Übermittlung in Drittländer insbesondere nach Kapitel V DSGVO. Für Übermittlungen, die dem Schweizer Datenschutzrecht unterliegen, sind insbesondere die Artikel 16 und 17 DSG sowie die einschlägigen Bestimmungen der DSV zu berücksichtigen.
Je nach Sachverhalt können beispielsweise ein Angemessenheitsbeschluss, geeignete Datenschutzgarantien oder eine gesetzliche Ausnahme erforderlich sein. Ob und in welche Länder Daten übermittelt werden, welche Empfänger beteiligt sind und welche Schutzmechanismen gelten, muss anhand der tatsächlichen Datenflüsse geprüft werden.
Die konkreten Empfänger, Länder und gegebenenfalls eingesetzten Schutzmechanismen sind in den Datenschutzinformationen entsprechend den gesetzlichen Anforderungen darzustellen. Diese Richtlinie bestätigt nicht, dass bestimmte Standardvertragsklauseln oder andere Übermittlungsmechanismen eingesetzt werden.
7. Beschwerden und zuständige Behörden
Soweit die DSGVO anwendbar ist, können betroffene Personen unter den Voraussetzungen von Artikel 77 DSGVO Beschwerde bei einer zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde einlegen. Die Zuständigkeit richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen und den Umständen des jeweiligen Falls.
Soweit Schweizer Datenschutzrecht anwendbar ist, können sich betroffene Personen im Rahmen der gesetzlichen Zuständigkeiten an den Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB/FDPIC) wenden.
8. Kontakt
Bei Fragen zu dieser Richtlinie oder zum Datenschutz im Zusammenhang mit unserem Online-Shop erreichen Sie uns über folgende Kontaktmöglichkeiten:
Adresse: 5205 N 55th St # 2Milwaukee, Milwaukee, WI 53218, USA
Telefon: +1 (414) 461-7296
E-Mail: care@hesperzel.com
Servicezeiten: Montag bis Freitag, 09:00 bis 18:00 Uhr (Mitteleuropäische Zeit, CET)